Termine
Praxiszeiten
Montag ab 13.30 Uhr, Dienstag, Mittwoch -und Donnerstag ganztags, sowie Freitag 8.00h bis 13.00 Uhr.
Storno von Terminen
Eine kostenfreie Absage vereinbarter Termine ist bis zu 24 Stunden vor dem Termin möglich. Wird später oder gar nicht abgesagt, so stelle ich das volle Honorar für die Stunde in Rechnung.
Kosten
Kostenzuschuss der Krankenkasse: In den meisten Fällen erfolgt eine Teilrefundierung der Therapiekosten von den Krankenkassen (z. B. Österreichische Gesundheitskasse) in Höhe von EUR 31,50 je Einheit. Bei der BVAEB beträgt der Refundierungsbetrag € 42,40, bei der SVS (Selbstständige und Landwirte) EUR 45,– je Einheit. LKUF leistet eine Teilrefundierung von EUR 47,70, KFG EUR 58,50 je Einheit. Zusatzversicherungen unterstützen häufig mit einem jährlichen Gesamtbetrag.
Psychotherapie auf Krankenschein ist bei mir grundsätzlich möglich, sofern ich über einen freien Platz verfüge. Voraussetzung: Sie haben sich auf die Warteliste der Clearingstelle für Psychotherapie OÖ setzen lassen, und Ihnen ist (nach Wartezeit) ein Platz zugewiesen worden. Sie können sich den Therapeuten/die Therapeutin nicht aussuchen, sondern werden zu einem freien Platz zugewiesen.